Einrichten einer Anlaufstelle und
Einführung eines Beschwerdeverfahrens für belästigte und benachteiligte Mitarbeiter
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Beschäftigten eine Anlaufstelle für Beschwerden zu schaffen. Das folgt aus dem Recht der Beschäftigten aus § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG, sich beschweren zu dürfen, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber benachteiligt fühlen. Der Arbeitgeber ist dann wiederum verpflichtet, diese Beschwerden zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem Beschwerdeführer mitzuteilen. Für einen möglicherweise später notwendigen Nachweis sollte die Vorgehensweise dokumentiert werden. Dieses Thema lässt sich internes Beschwerdemanagement nennen und birgt eine Fülle an Chancen, die weit über die Verpflichtung aus dem AGG hinausreicht. Schließlich muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Möglichkeiten zur Beschwerde aufklären.
In der Minimalvariante kann im Betrieb eine bereits existierende Stelle diese Funktion übernehmen, wie etwa ein Mitarbeiter aus der Personal- oder der Rechtsabteilung. Dies birgt jedoch eher das Risiko, dass Beschwerden vermieden werden und nicht die zugrunde liegenden möglichen Benachteiligungen. Ein Jurist aus der Rechtsabteilung wird die Beschwerde eines Beschäftigten vermutlich überwiegend juristisch prüfen. Er wird die Situation nach anspruchsbegründenden und anspruchsabwehrenden Aspekten abwiegen und bewerten. Vielleicht hat er auch gleich abwehrende Gegenargumente aus Sicht des Arbeitgebers parat. Viele Beschwerden lassen sich aber gar nicht juristisch greifen und erfordern Maßnahmen nicht juristischer Natur. Dann geht es zunächst um Klärung einer belastenden Situation. Den meisten Menschen ist da oft schon geholfen, wenn ihnen jemand einmal zuhört. Teilweise hat es tatsächlich etwas von Seelsorge, so merkwürdig das auch klingen mag. Da ein beeinträchtigter Beschäftigter meist negativen Einfluss auf das Unternehmen hat, geht es den Unternehmer etwas an, zu Klärung und Lösung beizutragen.
Optimal ist es daher, eine neutrale Klärungsstelle einzurichten. Der Klärungshelfer bietet eine Anlaufstelle mit niedriger Schwelle. Die Klärungsstelle ermöglicht es, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu klären. Die Chancen des Unternehmens bestehen nicht nur darin, etwaige Missstände aufzudecken und "schwarze Schafe" zu erkennen. Es kann erheblich zur Zufriedenheit der Beschäftigten beigetragen, ein fortschrittliches inneres und äußeres Image erzielt und ein Pool für Ideen geschaffen werden.
Arbeitsunterlagen
AGG - Pflichten des Arbeitgebers
Projekt IDEE
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