AGG- Ansprüche der Arbeitnehmer

Das AGG bietet auf den ersten Blick vor allem Beschäftigten mehr Rechte. Tatsächlich bestanden diese Rechte überwiegend auch schon vor Inkrafttreten des AGG. Beschäftigte haben bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung. Reagiert der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, hat der Beschäftigte zusätzlich ein Leistungsverweigerungsrecht.

Arbeitsunterlage: AGG- Die Ansprüche des Arbeitsnehmers incl. Bundesbeschwerdestelle














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