AGG - Benachteiligung und Belästigung
Unzulässig sind nach dem AGG unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen und Belästigungen wegen eines der Diskriminierungsmerkmale:- Rasse oder ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit Diskriminierungsmerkmalen in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Hier geht es häufig um Situationen, die oft als Mobbing bezeichnet werden. Das AGG führt im Rahmen der Beschäftigtenverhältnisse die sexuelle Belästigung noch ausdrücklich als besondere Form der Belästigung auf.
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