Fehlverhalten Einzelner verfolgen

Als repressive Maßnahmen stehen zunächst Abmahnung, Versetzung, Umsetzung und Kündigung zur Verfügung. Diese, sehr juristisch formellen Maßnahmen sind jedoch im Gesetz nicht abschließend aufgeführt. Der Unternehmer kann also durchaus Maßnahmen ergreifen, die über das juristisch Notwendige hinausgehen und vielleicht sogar aus unternehmerischer Sicht effektiver sind. In Betracht kommen hier informelle Maßnahmen, wie professionelle Klärung der jeweiligen Situation und Mediation bei konkreten Konflikten sowie allgemeine Aufklärung, z.B. über Besonderheiten der Kommunikation, das Entstehen von Missverständnissen und Konflikten.
















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