AGG - Der Gesetzestext unter der Lupe

Durch das AGG sind insbesondere Unternehmer als Arbeitgeber und Beschäftigte betroffen. Zu den Beschäftigten zählen dabei nicht nur die aktuellen Arbeitnehmer, sondern auch Bewerber auf eine Anstellung und ehemalige Angestellte, z.B. im Hinblick auf betriebliche Altersversorgung. Ebenso zählen dazu freie Mitarbeiter und Heimarbeiter. Ferner sind Dritte betroffen, die mit dem Unternehmen in vertraglicher Beziehung stehen, wie Dienstleister, Lieferanten und Kunden.

Im Folgenden werden die Grundaussagen des Gesetzestextes stichwortartig zusammengefasst und erläutert.

Arbeitsunterlage: AGG - Zusammenfassung und Erläuterung










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