Organisationspflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben die geeigneten, erforderlichen, angemessenen Maßnahmen zu ergreifen. Sie müssen repressive und präventive Maßnahmen ergreifen.

Vor allem Arbeitgeber scheinen zunächst nur Verpflichtungen aufgebürdet zu bekommen. Dabei bietet das AGG jede Menge Chancen, zumindest denjenigen, die sie erkennen und für sich umzusetzen verstehen.

Organisatiospflichten im Einzelnen:



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