Organisationspflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber haben die geeigneten, erforderlichen, angemessenen Maßnahmen zu ergreifen. Sie müssen repressive und präventive Maßnahmen ergreifen.Vor allem Arbeitgeber scheinen zunächst nur Verpflichtungen aufgebürdet zu bekommen. Dabei bietet das AGG jede Menge Chancen, zumindest denjenigen, die sie erkennen und für sich umzusetzen verstehen.
Organisatiospflichten im Einzelnen:- Verhaltenskodizes und Personalstatuten
- Fehlverhalten Einzelner verfolgen
- Schulungen
- Informationsmaßnahmen
- Ergreifen vorbeugender Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
- Einrichten einer Anlaufstelle und Einführung eines
Beschwerdeverfahrens für belästigte und benachteiligte Beschäftigte - Projekt IDEE
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