Schulungen
Auf der juristisch sicheren Seite ist der Unternehmer, wenn er seine Beschäftigten schulen lässt und in den Schulungen auf das Verbot von Benachteiligungen hingewiesen und darauf hingewirkt wird, dass diese unterbleiben.Entscheidend ist es, die Schulungen bedarfsgerecht auf die jeweilige Zuhörerschaft abzustimmen. Wegen der Vorbildfunktion und des Einflusses auf Mitarbeiter, ist es wichtig, vom Führungspersonal auszugehen und erst in Folgeschritten die gesamten Beschäftigten zu schulen. Dabei kann es wiederum hilfreich sein, nicht nur vorzutragen, was alles ab sofort verboten ist und was zu unterbleiben hat. Vielmehr muss es gelingen, der Belegschaft eine Unternehmensphilosophie zu vermitteln, die sowohl die gesetzlichen Pflichten beachtet als auch einen wertschätzenden, toleranten und respektvollen Umgang miteinander fördert. Dies ist ein bedeutender Beitrag zu einer positiven produktiven Unternehmenskultur.
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