Ergreifen vorbeugender Maßnahmen
zum Schutz der Beschäftigten
Die Pflicht zum Schutz vor Benachteiligung umfasst insbesondere vorbeugende Maßnahmen. Neben Information und Aufklärung durch Aufstellen von Verhaltensregeln und bedarfsgerechten Schulungen, empfiehlt sich die Einrichtung einer Klärungsstelle, an die sich Beschäftigte schon frühzeitig wenden können, bevor Konflikte eskalieren und etwaige Missstände ausarten.
| Zurück | Organisationspflichten - Übersicht | Weiter |