Managing Diversity als Antwort auf die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannte Forderung nach einem diskriminierungsfreien Mitarbeiterumfeld ist allein durch Vorschriften und Mahnungen nicht erreichbar. Das Diskriminierungsempfinden ist eine individuelle und stark emotionale Wahrnehmung des einzelnen Mitarbeiters. Wollen Sie die emotionale Ebene des Mitarbeiters erreichen, gilt es, den einzelnen Mitarbeiter als Individuum anzuerkennen und dessen Humanreserven im positiven Sinne unternehmerisch zu nutzen - dies bringt den optimalen Diskriminierungsschutz.

Der einzelne Mitarbeiter hat, je nach Lebenslage, Position, ethnisch-kultureller Zugehörigkeit, Familienstand, Qualifikation, sexuelle Orientierung, Behinderung und Alter, eigene Ansprüche, Interessen, Ziele und Erwartungen in Bezug auf sein berufliches Wirken in Ihrem Unternehmen. Je mehr diese Vielfalt (Diversity) erkannt, berücksichtigt und genutzt wird, umso mehr können erfolgreiche, effektive und zukunftsichernde Diversity-Förderprogramme geplant und durchgesetzt werden.

Auch Mitarbeiter, die andere diskriminieren, sollten nicht sofort und nur bestraft werden. Wichtig ist es, auch diese Menschen ernst zu nehmen. Oft stehen hinter Diskriminierungen persönliche Konflikte oder private Probleme. Daher ist Klärung und Aufklärung ein weiterer Aspekt des Managing Diversity.






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